AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Theater Lübeck gGmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Theater Lübeck gGmbH regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und der Theater Lübeck gGmbH. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnementsvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

1.2. Für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten der Theater Lübeck gGmbH gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Theater Lübeck gGmbH nur eingeschränkt und nur insoweit, als dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdveranstalter nichts Abweichendes vorsehen.

 

§ 2 Spielplan / Anfangszeit

2.1. Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten werden in den von der Theater Lübeck gGmbH herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle eines Vorstellungsausfalls, einer Vorstellungsänderung bzw. einer Verschiebung der Anfangszeit wird sich die Theater Lübeck gGmbH bemühen, die Besucher rechtzeitig im Vorwege darüber zu informieren. Für Veröffentlichungen aus der Presse übernimmt die Theater Lübeck gGmbH keine Gewähr.

 

§ 3 Kartenverkauf und Reservierungen

3.1. Der Vorverkauf beginnt am ersten Tag der neuen Spielzeit für alle festdisponierten Vorstellungen der gesamten Spielzeit. In besonderen Fällen bleiben Änderungen des Vorverkaufszeitraums der Theater Lübeck gGmbH vorbehalten. Der Kartenvorverkauf kann zu den veröffentlichten Öffnungszeiten der Theaterkasse getätigt werden. Auf der Internetseite der Theater Lübeck gGmbH kann ebenfalls der Kartenvorverkauf getätigt werden. Die genauen Geschäftsbedingungen entnehmen Sie den veröffentlichten AGB.

3.2. Des Weiteren findet der Vorverkauf bei allen in Lübeck angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie dem Umland und auf weiteren Internetportalen statt. Hierfür gelten ggfs. abweichende Geschäftsbedingungen, für die die Theater Lübeck gGmbH keine Haftung übernimmt.

3.3. Übersendet die Theater Lübeck gGmbH dem Käufer Eintrittskarten oder Abonnementsausweise, so trägt der Käufer bzw. Abonnent das Versandrisiko. Die Theater Lübeck gGmbH ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben. Die Theater Lübeck gGmbH ist nicht verpflichtet Ersatz zu leisten.

3.4. Gekaufte Karten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Die Theater Lübeck gGmbH ist nicht verpflichtet, Ersatz für verfallene Karten zu leisten.

3.5. Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind an der Theaterkasse bzw. auf der Internetseite der Theater Lübeck gGmbH ersichtlich. Die Zuordnung einer Veranstaltung zu den einzelnen Preiskategorien wird durch die Veröffentlichungen der Theater Lübeck gGmbH bekannt gemacht. Bei Gastspielen, Premieren und Sonderveranstaltungen können Zuschläge erhoben werden, die von den normalen Eintrittspreisen abweichen können. Die Zahlung beim Schalterverkauf kann in bar, per EC-Karte oder Kreditkarte erfolgen. Der Onlinekauf kann per Kreditkarte oder per PayPal getätigt werden. Der Besucher kann hier die bezahlte Karte im TicketDirect-Wallet-Verfahren selbst ausdrucken bzw. als PDF-Datei und QR-Code zum Speichern auf dem Smartphone erhalten, die bezahlte Karte an der jeweiligen Abendkasse abholen, oder gegen eine Versandgebühr von 3,00 Euro auf dem postalischen Wege erhalten.

3.6. Alle Preise verstehen sich in Euro.

3.7. Beim Kauf einer Eintrittskarte wird um sofortige Prüfung der Karte und des jeweiligen Wechselgeldes gebeten, da spätere Reklamationen nicht akzeptiert werden können.

3.8. Reservierungen können telefonisch oder am Kassenschalter getätigt werden. Die Reservierungsfrist beträgt 7 Tage ab Buchungsdatum. In diesem Zeitraum müssen die Karten bezahlt worden sein, da ansonsten die automatische Reservierungsauflösung greift. Des Weiteren dürfen die Karten nur bis 3 Tage vor der Vorstellung reserviert werden, da nur bezahlte Karten bis zur Vorstellung im System verbleiben können.

3.9. Programmhefte sind im Kartenpreis nicht enthalten.

3.10. Busfahrten sind nicht im Kartenpreis enthalten.

3.11. Bei den Spielstätten Großes Haus, Kammerspiele und Junges Studio sind die Garderobengebühren im Kartenpreis enthalten.

 

§ 4 Ermäßigungen

4.1. Ermäßigte Preise gelten für Schüler, Studenten und Auszubildende bis 26 Jahre, Leistende des Bundesfreiwilligendienstes, Schwerbehinderte ab 80% GdB, Arbeitslose, Inhaber der Lübeck Card, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Nachweis ist unaufgefordert vor dem Kauf der Karten vorzulegen. Bei ermäßigten Karten, die im Internet gekauft wurden, ist der Nachweis beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen. Nachträgliche Ermäßigungen können nicht gewährt werden. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigten Ausweis gültig. Bei Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspielen wird keine Ermäßigung gewährt.

 

§ 5 Ausfall oder Abbruch von Vorstellungen

5.1. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Kasse zurückgegeben werden. Abonnementskarten oder Karten die über einen Umtauschschein aus dem Abonnement erworben wurden, können lediglich gegen einen Gutschein getauscht werden.

5.2. Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

5.3. Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt worden ist, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, wie bei 5.1. gehandelt. Dies gilt auch für abgesagte Vorstellungen.

5.4. In den Fällen 5.1. bis 5.3. werden darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten) ausgeschlossen. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen vierzehn Tagen geltend gemacht wird.


§ 6 Verlust von Eintrittskarten

6.1. Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die Theater Lübeck gGmbH eine Ersatzkarte aus, sofern diese direkt bei der Theater Lübeck gGmbH erworben wurde. Ersatz von Eintrittskarten, die über die Vorverkaufsstellen erworben wurden können nur von den jeweiligen Vorverkaufsstellen erstellt werden, nicht von der Theater Lübeck gGmbH. Eine Ersatzkarte kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises des Käufers erstellt werden.

6.2. Für das Ausstellen von Ersatzkarten ist eine Gebühr von 2,00 Euro zu entrichten, für das Ausstellen von Ersatz-Abonnementsausweisen ist eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro zu entrichten.

6.3. Werden für denselben Platz von verschiedenen Besuchern sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte, da diese mit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Gültigkeit verliert. Das Personal der Theater Lübeck gGmbH muss nicht prüfen, ob der Inhaber der Originalkarte der rechtmäßige Besitzer ist.

 

§ 7 Öffnungszeiten und Einlass

7.1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und Veröffentlichungen der Theater Lübeck gGmbH bekannt gemacht.

7.2. Die Abendkasse zu den Vorstellungen im Großen Haus öffnet in der Regel 45 Minuten vor Beginn der Vorstellung. In den Kammerspielen und dem Jungen Studio jeweils 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung. Einlass in das Foyer erfolgt in der Regel 45 Minuten vor Beginn der Vorstellung.

7.3. Nach Vorstellungsbeginn ist es möglich, dass aus künstlerischen Gründen nach Veranstaltungsbeginn kein Einlass mehr möglich ist. Besucher die sich bei Veranstaltungen im Großen Haus oder den Kammerspielen verspäten, wird erst zu einem geeigneten Zeitpunkt, der von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegt wird, Einlass gewährt. Anspruch oder Ersatz auf den erworbenen Kartenplatz besteht nicht. Dem Einlasspersonal der Theater Lübeck gGmbH ist Folge zu leisten.

7.4. Der Einlass ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder gültigem Abonnementsausweis und im Falle gewährter Eintrittsermäßigung zusätzlich nur mit gültigem Berechtigungsnachweis möglich. Die Eintrittskarte sowie der Abonnementsausweis berechtigen nur zum Besuch der Veranstaltung am bezeichneten Tag auf dem angegebenen Platz. Es besteht jederzeit eine Kontrollberechtigung durch das Personal der Theater Lübeck gGmbH.

 

§ 8 Garderobe

8.1. Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Rucksäcke, große Taschen und andere sperrige Gegenstände (außer Gehilfen) dürfen nicht mit in den Zuschauerraum mitgenommen werden und können zur Aufbewahrung an den Garderoben abgegeben werden. Darunter fallen auch Gegenstände (Aktenmappen, Handtaschen u.s.w.) deren Aufbewahrung an der Garderobe üblich ist. Tiere, und gefährliche Gegenstände werden nicht aufbewahrt. Die Gebühr für die erhältlichen Programmhefte ist in bar an der Garderobe zu entrichten.

8.2. Das Garderobenpersonal ist zum Empfang der Garderobenstücke nur verpflichtet sofern eine gültige Eintrittskarte oder ein gültiger Abonnementsausweis vorgelegt wird. Das Garderobenpersonal gibt dem Besucher für seine Garderobe eine Garderobenmarke. Gegen Vorlage dieser Garderobenmarke werden die jeweiligen Garderobenstücke ohne Prüfung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.

8.3. Bei Verlust oder Abhandenkommen der Garderobenmarke können die aufbewahrten Garderobenstücke nur ausgehändigt werden, wenn der Besucher oder Empfänger nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen Der Besucher ist verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe von 5,00 Euro bei der Leitung der Vorderhausinspektion zu erstatten.

8.4. Die Garderobenhaftung unterliegen nicht die sich in den Garderobenstücken befindlichen Gegenstände, ferner Wertsachen und Geld.

 

§ 9 Fundsachen

9.1. Gegenstände aller Art, die im Hause der Theater Lübeck gGmbH gefunden werden, sind beim Einlass- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

 

§ 10 Hausrecht

10.1. Die Theater Lübeck gGmbH übt in allen ihrer Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt Hausverweise bzw. Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Besucher können aus Vorstellungen oder des Hauses verwiesen werden, wenn sie andere Besucher oder das Personal der Theater Lübeck gGmbH belästigen, die Vorstellungen stören oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.

10.2. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der Besucher einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Eintrittskarte besitzt, kann die Theater Lübeck gGmbH den Differenzbetrag erheben oder den Besucher der Vorstellung verweisen.

10.3. Mobilfunkgeräte, -telefone und akustische Signalgeräte dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in den Zuschauerraum genommen werden.

10.4. Den Anweisungen vom Personal der Theater Lübeck gGmbH ist Folge zu leisten, im Besonderen bei Feuer oder Gefahrensituationen.

10.5. Das Rauchen ist in den Räumen der Theater Lübeck gGmbH untersagt.

10.6. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist im Zuschauerraum nicht gestattet.


§ 11 Bild- und Tonaufnahmen

11.1. Bildaufnahmen (Film oder Video), Tonaufnahmen, sowie das Fotografieren während der Vorstellung sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Unbefugte Aufnahmen lösen Schadensersatzansprüche aus. Bei Zuwiderhandlung werden die Kameras / Aufzeichnungsgeräte eingezogen und verwahrt, bis der Eigentümer der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Gegebenenfalls kann der Besucher von der Aufführung ausgeschlossen werden.

 

§ 12 Theatercards
12.1. Für die Dauer von 12 Monaten ab Beginn des Folgemonats vom Kaufdatum erhalten die Card-Inhaber:innen je nach Ausführung 25, 50 oder 100 Prozent Ermäßigung auf den Normalpreis. Die Theatercard ist in limitierter Auflage erhältlich, sie ist personalisiert und nicht übertragbar. Bei der Theatercard Jung ist ein entsprechender Ausweis der Bildungseinrichtung oder des Ausbildungsbetriebes vorzulegen. Der Ermäßigungsvorteil gilt für eine Eintrittskarte pro Vorstellung in allen Platzgruppen nach Verfügbarkeit für eine unbegrenzte Anzahl von Vorstellungsterminen. Bei der Theatercard »für 2« gilt der Ermäßigungsvorteil für jeweils zwei Eintrittskarten pro Vorstellungstermin, die zweite Person variabel. Gültigkeit besteht auch für Premierenvorstellungen sowie für die Konzerte des Philharmonischen Orchesters der Hansestadt Lübeck, nicht jedoch für Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Silvestervorstellungen sowie das Weihnachts- und das Neujahrskonzert. Die Vorstellungen, die Sie mit der Theatercard besuchen möchten, müssen im Gültigkeitszeitraum der Theatercard liegen. Sowohl die Theatercard als auch der Personalausweis sind beim Einlass zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Bei der Theatercard Jung ist der entsprechende Ausweis der Bildungseinrichtung zusammen mit der Eintrittskarte vorzulegen.
Die Theatercard verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit schriftlich gekündigt wird. Die Theatercard Jung erlischt nach Ablauf der Spielzeit automatisch. Für Neuverträge ab dem 1. März 2022 gilt: Nach Ablauf des zweiten Vertragsjahres kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Theatercard ist bei Kündigung zurückzugeben.

 

§ 13 Kündigungsfristen und Änderungswünsche

13.1. Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Saison, wenn sie nicht bis zum 15. Mai des Folgejahres schriftlich gekündigt werden. Für Neuverträge ab dem 1. März 2022 gilt: Nach Ablauf des zweiten Vertragsjahres kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Jugendabonnements und Geschenk-Abonnements für eine Saison enden automatisch zum Ende der Spielzeit.

13.2. Änderungswünsche für Abonnements für die folgende Spielzeit werden in der Zeit vom 01. bis zum 15. Mai eines jeden Jahres entgegen genommen.

 

§ 14 Übertragbarkeit Abonnementsausweise

14.1. Die Abonnementsausweise sind übertragbar, ausgenommen von dieser Regelung sind die ermäßigten Abonnements.

 

§ 15 Tauschrecht

15.1. Es besteht ein Umtauschrecht bei den Abonnements mit 8 Vorstellungen, den Mix-Abos, sowie den Reihen K6 und G6. Es fallen folgende Tauschgebühren an: 1. bis 3. Tausch: 2,00 Euro pro Karte, ab dem 4. Tausch: 7,00 Euro pro Karte. Der Umtausch ist nur persönlich unter Vorlage des Abonnementsausweises zu den Öffnungszeiten der Theaterkasse bzw. des Abonnementsbüros möglich. Ein Umtausch kann weder online noch telefonisch durchgeführt werden. Der Umtausch-Gutschein kann für eine beliebige Vorstellung (ausgenommen sind Gastspiele und Sonderveranstaltungen) bis zum Ende der Spielzeit an der Theaterkasse im Großen Haus eingelöst werden. Ein bereits eingelöster Umtausch-Gutschein kann kein zweites Mal umgetauscht werden. Für eine bereits abgespielte Vorstellung ist rückwirkend kein Umtausch-Gutschein ausstellbar. Bei den Abonnements mit 5 Vorstellungen beschränkt sich dieses Umtauschrecht auf eine Vorstellung im Rahmen der gleichen Produktion.

15.2. Bei den Sinfoniekonzerten ist ein Tauschrecht nicht vorgesehen. Lediglich ein Wechsel im Rahmen des gleichen Konzerts ist möglich, sprich von Sonntag auf Montag oder umgekehrt. Dieses Umtauschrecht ist drei Mal möglich. Bei Nichtinanspruchnahme eines Konzerttermins ist zu beachten, dass ein Ersatz für einen nicht genutzten Termin nicht gewährt werden kann. Des Weiteren ist eine Zuzahlung bzw. eine Anrechnung für einen nicht genutzten Termin zu einem neuen Konzert nicht möglich. Der Umtausch ist nur persönlich unter Vorlage des Abonnementsausweises zu den Öffnungszeiten der Theaterkasse bzw. des Abonnementsbüros möglich. Für die Dauer des Umtausches wird der Abonnementsausweis im Abonnements-Büro verwahrt und kann nach stattgefundenem Konzert wieder abgeholt werden.

15.3. Sollte sich aus betrieblichen Gründen eine Abonnements-Vorstellung verändern bzw. abgesagt werden, so ist der Umtausch selbstverständlich gebührenfrei und wird außerhalb Ihres Tauschrechtes zugebilligt.

 

§ 16 Zahlungsziel Abonnements

16.1. Das Zahlungsziel für Festplatz-Abonnements ist der 15. September eines jeden Jahres.



§ 17 Zusatzkarten

17.1. Auf weitere zu kaufende Eintrittskarten wird eine Ermäßigung in Höhe von 10% auf den Eintrittspreis gewährt, wenn beim Kauf der Abonnementsausweis an der Theaterkasse im Großen Haus vorgelegt wird.

 

§ 18 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort

18.1. Das Theater Lübeck ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

18.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist die Theater Lübeck gGmbH in der Hansestadt Lübeck.