Ausschreibung Theatergastronomie

Leistungsbeschreibung
Vermietung/Unterverpachtung der Theatergastronomie im Theater Lübeck zum 01.08.2022

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Dienstleistungskonzession zum Betrieb der Theatergastronomie, Standort: Beckergrube 12 – 16, 23552 Lübeck, zum 01.08.2022.

Die Vergabe des Betriebs der Theatergastronomie erfolgt im Rahmen einer Dienstleistungskonzession. Hierbei stellt die Konzessionsgeberin (Theater Lübeck gGmbH) dem Konzessionsnehmer (Pächter:in) die zur Erbringung der Leistungen erforderliche Infrastruktur (Pachtgegenstand) zur Verfügung. Das wirtschaftliche Risiko der Betriebsführung trägt der/die Konzessionsnehmer:in. Der/Die Konzessionsnehmer:in erhält in diesem Zusammenhang keine weiteren finanziellen Zuschüsse der Konzessionsgeberin.

 

Angaben zum Unterpachtgegenstand

Das Theater Lübeck ist ein Mehrspartentheater (Musiktheater, Schauspiel, Philharmonische Konzerte). Alleingesellschafterin der Theater Lübeck gGmbH ist die Hansestadt Lübeck, welche die Räumlichkeiten der Theatergastronomie an die Theater Lübeck gGmbH zur weiteren Unterverpachtung verpachtet hat. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Unterpachtverhältnis gemäß dem Vertrag in Anlage 2. Die Unterverpächterin und Konzessionsgeberin wird die Theater Lübeck gGmbH sein. Sie beschäftigt mehr als 300 Mitarbeitende und hat durchschnittlich 170.000 Besucher:innen, bei ca. 500 Veranstaltungen im Jahr. Die/Der Unterpächter:in wird verpflichtet sein für die Mitarbeiter:innen eine Kantine und für die Besucher:innen des Theaters eine Pausenbewirtschaftung mit Getränken und Speisen zu betreiben.

Die Theatergastronomie besteht aus dem Theaterrestaurant Dülfer, den Pausenbewirtungen in den Foyers des Großen Hauses und der Kammerspiele sowie der Kantine (Grundrisspläne Anlage 1). Die Pausenbewirtschaftung sowie die Kantinenbewirtschaftung hat der/die Konzessionsnehmer:in im Interesse und nach den Vorgaben der Theater Lübeck gGmbH zu erbringen. Näheres ergibt sich aus den weiteren Ausführungen

Über den Aspekt der Versorgung der Gäste und Mitarbeitenden des Theater Lübeck mit Speisen und Getränken hinaus, ist die Theatergastronomie ein Ort der sozialen Kontakte und des Austauschs über Kunst und Kultur. Die Premierenfeiern (ca. 18 im Jahr) finden im Theaterrestaurant Dülfer statt. Das Theaterrestaurant Dülfer wird auch von à la carte Gästen und Laufkundschaft besucht.

Auftraggeberin

Theater Lübeck gGmbH
vertreten durch den Geschäftsführenden Theaterdirektor Caspar Sawade
Beckergrube 16
23552 Lübeck

Tel. 0451/7088-111

Email: geschaeftsfuehrung@theaterluebeck.de

 

Anforderungen an den Inhalt

Unterverpachtet werden die Räumlichkeiten der Theatergastronomie, inklusive des vorhanden, festen Inventars ausschließlich zur Nutzung als gastronomischer Betrieb. Eigene Veranstaltungen sind ausdrücklich erwünscht, aber nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Theater Lübeck. Die Disposition des Theaters hat Priorität.

 

Nutzungs- und Betreiberkonzept

Von den Bieter:innen wird erwartet, dass sie ein Nutzungs- und Betreiberkonzept für den Betrieb der Theatergastronomie einreichen. In dem Konzept soll ausführlich und unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Punkte beschrieben werden, wie die Theatergastronomie betrieben werden soll.


Was wir bieten

Das Theaterrestaurant Dülfer ist ein voll ausgestattetes Restaurant mit Bar und Küche, in äußerst etablierter Lage, direkt neben dem Stadttheater.

Die Beckergrube befindet sich inmitten der UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt. Die Straße ist die Verbindung vom Bahnhof und der Musik- und Kongresshalle zur zentralen Fußgängerzone der Lübecker Altstadt und erstreckt sich über eine Länge von rund 500 Meter.

Der Bund investiert 3,5 Mio. Euro zur Umgestaltung der Beckergrube, die verkehrsberuhigt, noch attraktiver werden soll. Die Umbaumaßnahmen sind für 2024/25 geplant.

 

Was wir erwarten 

Als Pächter:in wird eine zuverlässige und aufgeschlossene Persönlichkeit gesucht, die Freude am Kontakt mit Theatergästen und Künstler:innen hat. Konzessionsnehmer:in kann jedoch nur eine leistungsfähige und fachlich geeignete Person/Unternehmen sein.

Das kulinarische Angebot sollte abwechslungsreich und hochwertig sein. Ausgeschlossen sind ein Fast-Food-Konzept sowie das alleinige Betreiben eines Imbisses.

Der Betrieb ist ganzjährig zu gewährleisten. Die Öffnungszeiten müssen sich an mindestens 6 Tagen/Woche erstrecken.

 

Eignungskriterien / Nachweis der Fachkunde

Es werden nur Angebote von Interessent:innen mit den erforderlichen Nachweisen, Referenzen und den damit verbundenen Erfahrungen akzeptiert und entsprechend in die Wertung einbezogen. Als Nachweise der Eignung sind beizubringen:

Nachweis über eine Ausbildung in einem gastronomischen Beruf sowie Nachweis über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einem gastronomischen Betrieb.

Eigenerklärung zur Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.

Die Vergabeunterlagen sind vollständig, inklusive der geforderten Nachweise und Erklärungen, gestempelt und unterschrieben abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige, fehlende oder fehlerhafte unternehmens- oder leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.

 

Zuschlagskriterien

Eine Bewertung der Angebote erfolgt nach den folgenden Kriterien und der genannten Gewichtung:

  1. Nutzungs- und Betreiberkonzept 75%

-        Konzeptidee                                     25%

-        Speisen und Getränke                    15%

-        Service                                              10%

-        Marketing                                         10%

-        Nachhaltigkeit                                 10%

-        Investition u. Finanzierung            5%

  1. Pachtzinsen                                         25%

 

Betriebshaftpflicht

Es ist ein Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Sollte der/die Bieter:in mit Angebotsabgabe die genannten Deckungssummen nicht nachweisen können, erklärt er/sie sich mit Unterschrift zur Angebotsabgabe einverstanden, für den Fall der Zuschlagserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

Unterpachtvertrag

Dem Angebot ist der unterzeichnete Entwurf des Unterpachtvertrags (Anlage 2) beizufügen. Durch die Unterschrift bestätigt der/die Bieter:in, dass er/sie im Falle der Zuschlagserteilung bereit ist, den Unterpachtvertrag abzuschließen.

 

Allgemeiner Verfahrensablauf

Die Auftraggeberin Theater Lübeck gGmbH vergibt die Dienstleistungskonzession in einem Verhandlungsverfahren, welches nach folgendem Ablauf gestaltet wird:

  1. Ortsbegehungen dienstags und donnerstags, 14.00 bis 17.00 Uhr. Die Vergabestelle empfiehlt, vor Abgabe eines Angebots einen Termin zur Ortsbesichtigung zu vereinbaren. Ansprechpartnerin hierfür ist das Büro des Geschäftsführenden Theaterdirektors, Frau Anette Kasimir, Tel. 0451/7088-111.
  2. Veröffentlichung der Ausschreibung – 10.05.2022
  3. Frist zur Abgabe der Angebote – 30.05.2021, 18.00 Uhr
  4. Auswertung der Angebote – bis zum 08.06.2022
  5. Auftragsvergabe – bis spätestens 10.06.2021

Wenn Sie ein Angebot abgeben möchten, senden Sie dies bitte mit allen erforderlichen Anlagen bis zum 30.05.2022, 18.00 Uhr (Eingang!) an folgende Adresse:

Herrn Caspar Sawade – persönlich
Geschäftsführender Theaterdirektor
Theater Lübeck gGmbH
Beckergrube 16
23552 Lübeck

oder geben Sie es persönlich beim Theaterpförtner (Bühneneingang) ab.

Es werden nur unterzeichnete Angebote in Schriftform akzeptiert. Die elektronische Übermittlung von Angeboten ist nicht zugelassen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Angebote, sämtliche Unterlagen und Korrespondenz sind in deutscher Sprache, resp. mit deutscher Übersetzung, vorzulegen, bzw. zu führen.

Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt.

 

Datenschutz

Der/die Auftragnehmer:in und sein/ihr eingesetztes Personal verpflichten sich zur Geheimhaltung der ihr in der Ausführung des Vertrags bekanntgewordenen Informationen, Vorgänge und personenbezogenen Daten. Sie dürfen nur für den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zweck verwendet werden. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind von dem/der Auftragnehmer:in einzuhalten. Der/die Auftragnehmer:in haftet für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben.

 

Anlage 1: Grundrisspläne Theatergastronomie (Dülfer, Foyers, Kantine)

Anlage 2: Entwurf des Miet-/Unterpachtvertrags